ZollZeugs
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Neben Reisegut und Proviant sind - mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und landwirtschaftlichen Erzeugnissen - andere Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von 300,- CHF abgabenfrei. Übersteigt der Gesamtwert der Waren die 300 Franken, so ist die gesamte eingeführte Menge zollpflichtig. Die Wertfreigrenzen für mehrere Personen dürfen nicht zusammengerechnet werden.
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